Mit der DSGVO können höhere Bußgelder als im Gegensatz zum BDSG ausgesprochen werden. Seit dem 25.05.2018 sind bereits einige Bußgelder erlassen worden. Es wurden jedoch bisher nie die „gefürchteten“ 2 Millionen Euro erreichten. (vor allem nicht bei Klein- und Mittelständischen Unternehmern).
Die Bußgeldberechnung wurde durch das im Oktober 2019 veröffentlichte Bußgeldkonzept der DSK transparenter dargestellt.
In der nachfolgenden Liste erhalten Sie eine Übersicht über die ausgesprochenen Bußgelder in Europa aber auch in den Drittländern durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Eine Übersicht über Urteile zur DSGVO finden Sie in einem eigenen Beitrag.
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