Auf den Punkt gebracht: Recht auf Löschung

- Artikel 17 Abs. 1 der DSGVO gibt an, wann Daten durch den Verantwortlichen gelöscht werden müssen.
- Es bestehen auch Ausnahmen von der Pflicht auf Löschung der Daten. Diese werden in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO genannt. Ebenfalls nennt §35 BDSG-neu Gründe für die Einschränkung der Löschpflicht.
- Das Recht auf Vergessenwerden hat zum Ziel, personenbezogene Daten auf Wunsch des Betroffenen zu löschen, die zum Beispiel im Internet einer großen Öffentlichkeit zugänglich sind.
- Nichtbeachtung von Löschanfragen und Löschpflichten kann zu hohen Bußgeldern führen, wie bereits Urteile zeigen.
Mit einem Kurzpapier gibt die DSK Hilfestellung auf ein weiteres Betroffenenrecht: Das Recht auf Löschung. Die zentralen Fragen werden hier erläutert: Wann sind Daten zwingend zu löschen? Wann bestehen Ausnahmen der Löschpflicht?
Continue reading „Summary DSK-Papier Nr. 11: Recht auf Löschung / Recht auf Vergessenwerden“