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Wann ist ein Datenschutzbeauftragter nach DSGVO nötig?

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Datenschutzbeauftragter DSGVO und BDSG (neu)

Wie in vielen anderen Punkten auch, herrscht in Sachen Datenschutzbeauftragter DSGVO in den Unternehmen Unklarheit. Braucht Ihr Unternehmen mit der neuen EU Datenschutzgrundverordnung nun (noch?) einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?

Grundsätzlich sind zur Beantwortung dieser Frage zwei Gesetzestexte heranzuziehen. Zum Einen die DSGVO und zum Anderen das neue Bundesdatenschutzgesetz. Die DSGVO bietet beim Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit einer nationalen Öffnungsklausel, welche in Deutschland umgesetzt wurde.

Letztendlich kann man sagen, es wird in Deutschland relativ ähnlich bleiben, wie vorher auch. Trotzdem liegt der Unterschied im Detail. Nachfolgend eine detailliertere Ausführung, wann ein DSB benötigt wird.

Übrigens, wenn hier von Datenschutzbeauftragter DSGVO und BDSG (neu) gesprochen wird, dann impliziert das immer die männliche und weibliche Form!

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?

Im Folgenden werden die Voraussetzungen nach DSGVO und BDSG (neu) aufgelistet. Für Sie als Unternehmen in Deutschland sind beide relevant. Das heißt, wenn eine der Vorbedingungen auf Sie zutrifft, egal aus welchem Gesetz, benötigen Sie einen DSB.

Datenschutzbeauftragter DSGVO

Artikel 37 GSDVO regelt die Anforderungen, wann ein DSB benannt werden muss. Es wird an dieser Stelle nicht von „Bestellung“ gesprochen, nur von der „Benennung“.

Artikel 37 listet folgende Kriterien für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten auf:

Datenschutzbeauftragter BDSG (neu)

§38 des BDSG (neu) ergänzt den Artikel 37 – Datenschutzbeauftragter DSGVO folgendermaßen:

Dieser Punkt ist nach wie vor der Hauptgrund für viele Unternehmen, einen DSB zu beauftragen. Große Unternehmen mit IT Abteilung und Personalabteilung haben diese Grenze relativ schnell erreicht!

Unabhängig von dieser 20 Personen-Regelung wird ein DSB benötigt, wenn Ihr Unternehmen personenbezogene Daten

Wer darf die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten übernehmen und wie sieht diese aus?

Aufgaben des DSB nach Artikel 39 DSGVO, §7 BDSG (neu)

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter DSGVO und BDSG (neu)

Wann ist ein interner Datenschutzbeauftragter sinnvoll?

Wann ist ein externer Datenschutz besser geeignet?

Beide Varianten haben ihren Vor- und Nachteil, das ist natürlich klar. Sind Sie nicht sicher, wie Sie sich entscheiden sollen? Ich freue mich über Ihren Kommentar.

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