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37. Tätigkeitsbericht des LfDI Baden-Württemberg

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Das LfDI hat seinen 37. Tätigkeitsbericht 2021 veröffentlicht. Er trägt den Titel „Wege aus der Pandemie – zurück zur Freiheit“. Daraus ist klar erkennbar, dass die Corona-Pandemie immer noch einen Schwerpunkt im Bericht einnimmt.

Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung des relevanten Inhalts durch die Datenbeschützerin. Hinweise oder Anmerkungen seitens der Datenbeschützerin bedeuten, dass diese Informationen nicht im Papier zu finden sind, sondern aus der Praxiserfahrung resultieren oder auf weitere Einträge verweisen.

Der Bericht wird nicht im Ganzen wiedergegeben, es werden lediglich einzelne Themen vorgestellt. Insbesondere heben wir die Schlussfolgerung der Aufsichtsbehörde zum jeweiligen Thema hervor.

Hinweis: Im Folgenden in der männlichen Form gesprochen. Der Einfachheit halber beim Lesen unterscheiden wir nicht. Es sind natürlich alle Geschlechter angesprochen.

Inhaltsverzeichnis

Auf den Punkt gebracht: Tätigkeitsbericht des LfDI

  • Einen wesentlicher Bestandteil des Tätigkeitsberichts nimmt das Thema Datenschutz in der Corona-Pandemie ein.
  • Außerdem wird wieder Stellung zu den Videokonferenzsystemen bezogen.
  • Und natürlich werden auch die Themen Drittlandsübermittlungen sowie die Standardvertragsklauseln thematisiert.

Beteiligung bei der Corona-Verordnung der Landesregierung

Der Landesdatenschutzbeauftragte erläutert in diesem Teil des Berichts, dass auch die datenschutzrechtlichen Angelegenheiten in der Pandemie durch die verschiedenen Verordnungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Es wird deutlich, dass die Regierung das LfDI unterschiedlich einbezogen hat bei der Ausgestaltung der Verordnungen: teilweise zu spät, so dass eine entsprechende Prüfung nicht möglich war.

Positiv wird jedoch die CoronaVO Studienbetrieb hervorgehoben. Die Hochschulen forderten, den 3G-Status der Studierenden und Lehrenden speichern zu dürfen, da eine regelmäßige Prüfung kaum kontrollierbar ist. Durch die CoronaVO war es den Hochschulen gestattet, den 3G-Nachweis einmalig zu prüfen und dann einen (fälschungssicheren) Nachweis auszustellen, ohne dass personenbezogene Daten gespeichert werden durften.

Corona im Betrieb

Im Jahr 2021 wurden zahlreiche Beratungsanfragen zum datenschutzkonformen Umgang mit den enormen Herausforderungen der Pandemie gestellt.

Abfrage Impfstatus durch Arbeitgeber

Abfrage Impfstatus in besonderen Fällen insbesondere in der Heil- und Pflegebranche

Vergessen, die Rechnung zu bezahlen?

Das LfDI weist im Bericht nochmals ausdrücklich darauf hin, welche Daten erhoben und zu welchem Zweck diese verarbeitet und weitergegeben werden dürfen:

Die Verpflichtung zur Kontaktdatenverarbeitung, Luca App und Corona-Warn-App

Mithilfe digitaler Lösungen, insbesondere der Luca App und der Corona Warn-App (CWA), sollte die Kontaktnachverfolgung vereinfacht werden, um die Zettelwirtschaft weitestgehend einzudämmen.

Allerdings stellte sich bei der Prüfung diverser Apps heraus, dass keine Plausibilitätsprüfung der Gästedaten vorgenommen wurde, dass die App Zugriffe auf die gespeicherten Daten zuließ oder die Daten an Google oder Facebook weitergegeben wurden.

Kontaktnachverfolgung und die Luca App

Videokonferenzsysteme datenschutzkonform betreiben

Ohne Datenschutz und IT-Sicherheit schließt der Fortschritt Bürger aus

Ransomware und Phishing-Angriffe

Hilfe / Tipps für Betroffene

Koordinierte Prüfung zum Drittstaatentransfer

Der europäische Blick

Gemeinsame Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung

Internationaler Datentransfer – „Schrems II“ und Standarddatenschutzklauseln

Nicht verwechseln: Neben den Standarddatenschutzklauseln für den Drittstaatentransfer
hat die EU-Kommission auch Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 28 Abs. 7 DS-GVO als Alternative zur individuellen Auftragsverarbeitungsvereinbarung erlassen. Diese gelten für den Datenverkehr innerhalb der EU.

Aktuelles aus der Bußgeldstelle

In diesem Abschnitt werden die größten Datenpannen und höchsten Bußgelder vorgestellt.

VfB Stuttgart

„….Kontrolle ist besser?“

Datenschutz-Vielfalt, veranschaulicht von Fall zu Fall

Innere Sicherheit, Justiz, Kommunalverwaltung

Pleiten, Pech und Pannen

E-Mail-Accounts von Gerichtsvollziehern

Übers Ziel hinaus

Gemeinderatssitzungen online

Richtige Rechtsgrundlage
Grundsatz der Datenminimierung
Angemessene TOMs

Privatwirtschaft

Umgang mit der Kenntnis von Corona-Positivfällen

Alles mit V: Verkehr, Vereine, Videoüberwachung

Intelligente Verkehrszählung mit intelligentem Datenschutz

Urteil des OLG Stuttgart zur Videoüberwachung in einem Lebensmittelgeschäft

Videoüberwachung in Gaststätten – Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt Anordnung

Quelle

37. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2022/02/Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2021.pdf

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