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12. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)

12. Tätigkeitsbericht des LDA Bayern

Das BayLDA hat seinen 12. Tätigkeitsbericht 2022 veröffentlicht. 

Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung des relevanten Inhalts durch die Datenbeschützerin. Hinweise oder Anmerkungen seitens der Datenbeschützerin bedeuten, dass diese Informationen nicht im Papier zu finden sind, sondern aus der Praxiserfahrung resultieren oder auf weitere Einträge verweisen. 

Der Bericht wird nicht im Ganzen wiedergegeben, es werden lediglich einzelne Themen vorgestellt. Insbesondere heben wir die Schlussfolgerung der Aufsichtsbehörde zum jeweiligen Thema hervor. 

Hinweis: Im Folgenden wird in der männlichen Form gesprochen. Wegen dem einfacheren Lesefluss unterscheiden wir nicht. Es sind aber natürlich alle Geschlechter angesprochen. 

Inhaltsverzeichnis

Auf den Punkt gebracht: Tätigkeitsbericht des BayLDA 

Auf den Punkt gebracht: Tätigkeitsbericht des LDA Bayern
  • Die Beschwerden beim BayLDA hatten in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Im Jahr 2022 ging die Gesamtzahl der Beschwerden um 35 % zurück.  
  • Auch die Anzahl der Beratungsanfragen durch Verantwortliche selbst sank ebenfalls.  

Allgemeines / Betroffenenrechte (Seite 24 ff.) 

Reichweite der Haushaltsausnahme gem. Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO (Seite 24)  

Anmerkung der Datenbeschützerin 

Es ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob die Haushaltsausnahme zutrifft. Insbesondere ist abzuwägen, welcher Personenkreis die Daten erhält.  

Wann liegt eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde vor? (Seite 24 ff.) 

Anmerkung der Datenbeschützerin 

Bitte prüfen Sie bei Eingabe einer Beschwerde den Sachverhalt auf Vollständigkeit. Stellen Sie sich immer die Frage: Würde ich den Sachverhalt verstehen, wenn ich nicht wüsste, um was es geht? Die formulierten Fragen im Beschwerdeformular beim BayLDa geben Ihnen hierzu bereits gute Ansätze, um eine konkrete Beschreibung anzufertigen.  

Keine (ausreichende / fristgerechte) Reaktion auf Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO  (Seite 27 ff.) 

Beispiel von der Datenbeschützerin 

Ein Betroffener reicht ein Auskunftsgesuch am 01.12.2023 ein. Seitens des Verantwortlichen bestehen allerdings aufgrund von Namensgleichheiten in der Kundendatei Zweifel an der Identität und er fragt noch am 01.12.2023 die erforderlichen Informationen zur Bestätigung der Identität an. Der Betroffene erteilt die vollständige Rückmeldung am 06.12.2023. Am diesem Tag hat der Verantwortliche die Gewissheit über die Identität. Die Frist für die Beantwortung beginnt somit am 06.12.2023. Fristende wäre somit der 06.01.2024. Dieser Tag ist allerdings ein Samstag und zugleich Feiertag, weshalb die Frist am nächsten Werktag, also am Montag, 08.01.2024 endet.  

Somit hat der Verantwortliche bis spätestens Montag, den 08.01.2024, um die Auskunftsanfrage vollständig und ausreichend zu beantworten.  

Erfahrungen seitens des BayLDA 

Umfang des Auskunftsanspruchs (Seite 29) 

Anmerkung der Datenbeschützerin 

Es ist positiv anzumerken, dass es sich bei der Kopie um keine „echte Kopie“ der Daten handeln muss. Das heißt erst einmal großes Aufatmen bei allen Verantwortlichen 😊. Dennoch ist es wichtig, dass Sie im Rahmen der Bearbeitung der Auskunftsanfrage die geforderten Informationen vollständig und konkret zusammentragen.  

Kontaktieren Sie hierzu Ihren Datenschutzbeauftragten, um die Bearbeitung der Auskunftsanfrage gemeinsam vornehmen zu können. Falls Sie keinen Datenschutzbeauftragten benannt haben, unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne.  

Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch Eltern (Seite 30 f.) 

Datenschutz im Internet (Seite 33 ff.)  

Anforderung an Cookie-Banner (Seite 33) 

Anmerkung der Datenbeschützerin 

Prüfen Sie Ihren Cookie-Banner bzw. Einwilligungsbanner, ob dieser die Voraussetzungen der Behörden erfüllt. Sofern Sie auch eine App betreiben, sollten Sie aufgrund der angekündigten Prüfungen ebenfalls den Einwilligungsbanner auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.  

„Bezahlen mit Daten“ (Seite 34 f.) 

Versicherungswirtschaft (Seite 40) 

Bearbeitung medizinischer Unterlagen innerhalb einer Versicherung 

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Internationaler Datenverkehr (Seite 46 ff.) 

Was ist eine Datenübermittlung in ein Drittland (Seite 46 ff.) 

Prüfung Vertragsdokumente von Microsoft 365 durch die DSK (Seite 49 f.) 

Anmerkung der Datenbeschützerin 

Im Rahmen eines Webinars im Dezember 2023 zwischen  der IITR und dem Präsidenten des BayLDA Michael Will wurde auch die Frage herangetragen, ob man nun Microsoft 365 einsetzten darf. Michael Will beantwortete die Frage, indem er darauf verwies, dass kein Verbot zum Einsatz von Microsoft 365 herrscht. Michael Will wies auch nochmal daraufhin, dass derzeit technische Untersuchungen seitens Baden-Württemberg laufen und auch laufende Diskussionen zu Microsoft-Cloud-Diensten, Passwortübermittlungen, etc. laufen.  

Follow Up zum Einsatz von Google Analytics (Seite 50 ff.)  

Anmerkung der Datenbeschützerin 

Aktuell ist noch unklar, ob die Bewertung durch das Inkrafttreten des Data-Privacy-Frameworks (DPF) im Juli 2023 seitens des BayLDA anders ausfällt. Dies werden wir wohl erst im TB 2023 erfahren.  

Google ist nach dem DPF zertifiziert und weist somit ein ähnliches Datenschutzniveau nach der DSGVO nach.  

Hierzu möchte ich auch nochmal auf das Webinar zu sprechen kommen. Die Thematik um Datenübermittlung in die USA wurde ebenfalls kurz thematisiert. Michael Will findet es schade, dass nicht mehr Freude über das DPF herrscht 😀.  

Beschäftigtendatenschutz (Seite 54 ff.) 

Kontrolle von Beschäftigten im Homeoffice (Seite 54 f.) 

Anmerkung der Datenbeschützerin 

Es wird seitens der Datenbeschützerin angeraten, sich bezüglich der Kontrollen im Home-Office ganz genau auseinanderzusetzen. Auch wenn das BayLDA die GPS-Ortung unter bestimmten Voraussetzungen für möglich hält, sollten vorher sämtliche mildere Mittel ausgeschöpft und erprobt werden. Wenden Sie sich bitte hierzu an Ihren Datenschutzbeauftragten, um mit ihn die möglichen Maßnahmen durchzusprechen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen natürlich auch mit unseren Expertenteam zur Seite.  

Gesundheit und Soziales (Seite 62 f.) 

Diskretion bei der Anmeldung und im Sprechzimmer  

Patientenunterlagen zur Abholung als Aushang vor der Praxistüre  

Videoüberwachung (Seite 65 ff.)  

Videoüberwachung in Fitnessstudios (Seite 65 f.) 

Videoüberwachung in der Gastronomie (Seite 67) 

Cybersicherheitslage (Seite 69 ff.) 

Im Berichtszeitraum wurden über 2900 Fälle von Cybervorfällen eingereicht. Folgende Entwicklungen festgestellt:  

Fallbeispiele (Seite 71 f.)  

Folgende Cybersicherheitsvorfälle sind exemplarisch im Bericht genannt:  

Anmerkung der Datenbeschützerin 

Es wird in diesem Zuge auch auf den IT-Sicherheitslagebericht 2023 des BSI verwiesen. Wir haben diesen in einem weiteren Artikel für Sie zusammengefasst.  

Quelle

12. Tätigkeitsbericht des BayLDA: 12. Tätigkeitsberich 2022 (bayern.de) 

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