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13. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)

13. Tätigkeitsbericht LDA Bayern

13. Tätigkeitsbericht LDA Bayern

Das BayLDA hat seinen 13.Tätigkeitsbericht 2023 veröffentlicht. 

Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung des relevanten Inhalts durch die Datenbeschützerin. Hinweise oder Anmerkungen seitens der Datenbeschützerin bedeuten, dass diese Informationen nicht im Papier zu finden sind, sondern aus der Praxiserfahrung resultieren oder auf weitere Einträge verweisen. 

Der Bericht wird nicht im Ganzen wiedergegeben, es werden lediglich einzelne Themen vorgestellt. Insbesondere heben wir die Schlussfolgerung der Aufsichtsbehörde zum jeweiligen Thema hervor. 

Hinweis: Im Folgenden wird in der männlichen Form gesprochen. Wegen dem einfacheren Lesefluss unterscheiden wir nicht. Es sind aber natürlich alle Geschlechter angesprochen. 

Auf den Punkt gebracht: Tätigkeitsbericht des BayLDA

Auf den Punkt gebracht: Tätigkeitsbericht des LfDI BW
  • Der Tätigkeitsbericht widmet der Thematik KI ein eigenes umfangreiches Kapitel.
  • Zudem werden auch verschiedene Alltagssituationen und Fälle aus dem letzten Jahr vorgestellt.

4 Allgemeines

4.2 Keine Anwendbarkeit der DSGVO bei Verstorbenen

5 Betroffenenrechte

5.1 Ausnahme vom Auskunftsrecht

Anmerkung der Datenbeschützerin

Aus dem Kapitel geht ganz eindeutig hervor, dass die Begründung „zu hoher Aufwand“ für die Beauskunftung nicht ohne konkrete Begründung herangezogen werden darf. Durch ein ordentliches Datenschutzmanagement, d.h. Prozessbeschreibung der Abläufe und Involvierung der notwendigen Stellen, darf eine Auskunft keinen erhöhten Aufwand darstellen. Stellen Sie also sicher, dass in Ihrem Unternehmen die Prozesse definiert sind und auch eingehalten werden.

5.3 Auskunftsrecht und Löschersuchen nach Webseiten-Besuchen

Anmerkung der Datenbeschützerin

Auch in dem häufig vorkommenden Praxisfall wird seitens der Behörde ganz klar herausgestellt, dass die Auskunftsanfrage zu beantworten und mit dem Betroffenen transparent über die Vorgehensweise zu kommunizieren ist.

5.4 Exzessvität von Auskunftsersuchen

7 Werbung

7.1 Kundenbindungsprogramme – welche Rechtsgrundlage gilt?

Anmerkung der Datenbeschützerin

Wir haben dem Thema Werbung in einen ausführlichen Blogartikel gewidmet. In diesem erfahren Sie weitere Details zu den oben genannten Möglichkeiten für die Ausspielung von Werbung.

7.2 Wahlwerbung

8 Industrie und Handel, Wohnungswirtschaft

8.2 Online-Formular für die (un)-verbindliche Anfrage bei einem Campingplatz

9 Beschäftigtendatenschutz

9.2 Speicherung von Bewerberdaten nach Absage

Anmerkung der Datenbeschützerin

Das BayLDA stellt auch nochmals klar, dass die Einwilligung freiwillig zu erteilen ist. Unabhängig von einem Bewerberportal habe ich auch oft in meiner Praxiserfahrung folgende Formulierung gefunden:

„Wir speichern Ihre Daten Bewerberdaten nach Absage der Bewerbung für x Jahre. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie unter folgender Adresse widersprechen.“ Diese Formulierung stellt ebenfalls keine ordnungsgemäße Einwilligung für die längere Speicherdauer dar. Es gilt die Devise: Der Bewerber muss aktiv seine Zustimmung ohne einen Zwang oder Nachteilen erteilen können. „Muss“ der Bewerber dies und das tun, ist die Freiwilligkeit nicht mehr gegeben.

10 Vereine

10.2 Gefälschte Dokumente bei der Zuchtzulassung

11 Videoüberwachung

11.2 Verkehrssicherheit durch Videoüberwachung und Datenanalyse

13 Rechtsanwälte

13.1 E-Mail-Kommunikation von Rechtsanwälten

Pin it!

14 Datenschutz im Internet

14.1 App-Prüfung durch das BayLDA

14.3 Unternehmensverzichnis der Company Spotter BV

15 Internationaler Datenverkehr

15.2 Data Privacy Framework – ist jetzt alles gut?

15.3 Verhältnis zwischen DPF und SCC

15.4 TIA bei der Übermittlung der Daten auf den SCC

Anmerkung der Datenbeschützerin

In diesem Kapitel lässt sich sehr deutlich herauslesen, dass Verantwortliche, welche einen US-Dienstleister einsetzen, dennoch etwas vorsichtig und zögerlich gegenüber dem DPF waren und auch zahlreiche Fragen einhergingen.

Es freut mich daher umso mehr, dass das BayLDA praxisnah die Sachverhalte aufgegriffen hat und auch wortwörtlich „die Kirche im Dorf lässt“ (insbesondere der Abschluss der SCC obwohl ein DPF vorliegt).

18 Bußgeldverfahren

Quelle

13. Tätigkeitsbericht des BayLDA: Tätigkeitsberichte (bayern.de)

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