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Summary DSK-Papier Nr. 17: Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Knowledge Base der Datenbeschützerin

Knowledge Base der Datenbeschützerin - Rund um Datenschutz und Informationssicherheit

Auf den Punkt gebracht: Besondere personenbezogene Daten

  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind noch höher zu schützen, als „normale“ personenbezogene Daten.
  • Unter die besonderen Daten fallen zum Beispiel: politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit
    Gesundheitsdaten
    (auch z.B. Medikamenteneinnahme), Sexuelle Orientierung
  • Grundsätzlich dürfen diese Daten NICHT verarbeitet werden, es sei denn, es liegt ein Erlaubnistatbestand nach Art. 9 vor
  • Die Voraussetzungen des Art. 9 (wann dürfen besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden) und des Art. 6 DSGVO (wann ist eine Verarbeitung grundsätzlich rechtmäßig) sind bei der Verarbeitung zu beachten.


Das DSK-Papier beschäftigt mit der Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Wer darf diese Daten überhaupt verarbeiten? Wer benötigt für die Verarbeitung eine Einwilligung? Dies sind die zentralen Fragen.

Was sind besondere Kategorien personenbezogener Daten?

In der DSGVO werden in Art. 9 folgende Kategorien von Daten genannt, welche besonders schützenswerte sind:

Es fallen darunter alle Daten, die sich aus den genannten Datenkategorien direkt oder indirekt ergeben.

Sogenannte mittlere Angaben fallen jedoch nicht unter besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Darunter versteht man zum Beispiel:

Fallen Lichtbilder unter biometrische Daten?

Lichtbilder sind als biometrische Daten und dadurch als besonders schützenswert anzusehen, wenn:

Was bedeutet das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt bei besonders schützenswerten Daten?

Grundsätzlich dürfen Daten nach Art. 9 DSGVO nicht verarbeitet werden. Das heißt, die Verarbeitung ist verboten.
Die Datenverarbeitung ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO erlaubt. Ebenfalls ist die Verarbeitung erlaubt, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

Konkreter Erlaubnistatbestand liegt in folgenden Fällen vor:

  1. Erforderliche Ausübung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeits- oder Sozialrecht
  2. Erforderlicher Schutz lebenswichtiger Interessen einer Person und wenn diese außerstande ist, einzuwilligen
  3. Auf Grundlage geeigneter Garantien durch eine politische, weltanschauliche, religiöse oder gewerkschaftliche Stiftung/Vereinigung/Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht
  4. Durch den Betroffenen öffentlich zugänglichgemachte Daten
  5. Rechtsverfolgung oder Aufgabenerfüllung der Gerichte
  6. Auf Grund des erforderlichen öffentlichen Interesses oder öffentlichen Interesses des Gesundheitsschutzes
  7. Zur Gesundheitsvorsorge, Behandlung durch Berufsgeheimnisträger oder Angehörigen Gesundheitsberufs
  8. Öffentliche Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche Forschungszwecke, statistische Zwecke

Anmerkungen der Datenbeschützerin

Wer darf konkret die Daten in Bezug auf die Gesundheitsvorsorge verarbeiten? 

Eine Auflistung über die Gesundheitsberufe ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehbar.

Wer benötigt eine Einwilligung der Betroffenen?

Das BayLDA nimmt in seinem 8. Tätigkeitsbericht zu dieser Thematik kurz Stellung. 

Hinweis der Datenbeschützerin: Aktuell wird seitens der Aufsichtsbehörde Bayern geprüft, in welchem Umfang und welche Arten von Gesundheitsdaten bei Freizeitmaßnahmen von Kindern erhoben werden dürfen.

Was ist bei der Datenverarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu beachten?

Was müssen die Mitarbeiter bei der Datenverarbeitung beachten?

Empfehlung der Datenbeschützerin:
Die Mitarbeiter sollten regelmäßig durch eine Mitarbeiterschulung sensibilisiert werden. Des Weiteren sollten die Vorgaben seitens des Verantwortlichen (z.B. Arbeitsanweisung/Betriebsvereinbarung) und die daraus resultierende Arbeitsweise geprüft werden. Abweichungen von den Vorgaben sind zu dokumentieren und die Mitarbeiter zu sensibilisieren.

Quelle

Hinweis: Es handelt es sich hier um eine Zusammenfassung des relevanten Inhalts seitens der Datenbeschützerin. Hinweise oder Anmerkungen seitens der Datenbeschützerin bedeuten, dass diese Informationen nicht im Papier zu finden sind, sondern aus der Praxiserfahrung resultieren oder auf weitere Einträge verweisen.

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