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Stellen Sie sich vor, Sie bereiten sich auf eine wichtige Prüfung vor. Der Termin wurde immer wieder verschoben, die Prüfungsordnung mehrfach geändert und niemand kann Ihnen genau sagen, wann es endlich so weit ist. Doch plötzlich ist der Tag da – und Sie müssen beweisen, dass Sie vorbereitet sind. Genau so geht es gerade tausenden Unternehmen in Deutschland mit dem NIS-2 Umsetzungsgesetz.

Nach einer langen Hängepartie hat Deutschland die europäische NIS-2-Richtlinie endlich in nationales Recht überführt. Nachdem der Bundestag am 13. November 2025 den Weg frei gemacht hatte, gab nun auch der Bundesrat am 21. November 2025 grünes Licht. Das Warten hat ein Ende, die Zeit der Ausreden ist vorbei. Für rund 29.500 deutsche Unternehmen wird Cybersicherheit damit endgültig zur Pflicht – und zur Chefsache.

Wenn Sie uns kennen, wissen Sie, dass wir keine Freunde von Panikmache sind. Aber wir sind Freunde von guter Vorbereitung. Deshalb zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag, was der Beschluss für Ihr Unternehmen bedeutet, warum Abwarten keine Option mehr ist und wie Sie die neuen Anforderungen pragmatisch umsetzen.

Auf den Punkt gebracht: Das NIS-2 Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)

Auf den Punkt gebracht:
Auf den Punkt gebracht: NIS-2
  • Endlich beschlossen: Nach über einem Jahr Verspätung haben Bundestag (13.11.2025) und Bundesrat (21.11.2025) das NIS-2 Umsetzungsgesetz verabschiedet. Es wird voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026 in Kraft treten.
  • Deutlich mehr Unternehmen betroffen: Der Kreis der regulierten Unternehmen wächst von ca. 4.500 auf rund 29.500. Betroffen sind 18 Sektoren.
  • Konkrete Pflichten: Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, Sicherheitsvorfälle melden und Nachweise erbringen.
  • Chefsache Cybersicherheit: Die Geschäftsleitung ist persönlich für die Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen verantwortlich und haftbar. Schulungen für die Führungsebene sind verpflichtend.
  • Empfindliche Bußgelder: Bei Verstößen drohen hohe Sanktionen, die sich am Umsatz orientieren. Die ersten Nachweise werden ab 2027 fällig.

Ein Trauerspiel mit Happy End? Deutschlands langer Weg zur NIS-2 Umsetzung

Das war eine schwere Geburt. Während viele EU-Nachbarn ihre Hausaufgaben pünktlich erledigt hatten, glänzte Deutschland mit einer beeindruckenden Serie von Verzögerungen. Die ursprüngliche EU-Frist, der 17. Oktober 2024, verstrich ohne Ergebnis. Sage und schreibe elf Entwürfe des Gesetzes kursierten seit April 2023 – ein Paradebeispiel für bürokratische Komplexität und mangelnde Koordination zwischen den Ministerien.

Die politischen Turbulenzen und die vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 taten ihr Übriges, um den Prozess weiter in die Länge zu ziehen. Für Unternehmen bedeutete das vor allem eines: monatelange Rechtsunsicherheit. Doch diese Phase ist nun vorbei. Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist beschlossene Sache und wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Von 4.500 auf 29.500: Gehören Sie jetzt auch dazu?

Die vielleicht wichtigste Neuerung des Gesetzes ist die massive Ausweitung des Geltungsbereichs. Bisher waren nur Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und einige digitale Dienste im Fokus. Jetzt erfasst das Gesetz einen großen Teil des deutschen Mittelstands.

Statt einer einzigen Kategorie gibt es nun zwei:

1.Besonders wichtige Einrichtungen (Essential Entities): Hierzu zählen unter anderem Unternehmen aus den Sektoren Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen, Trinkwasser und digitale Infrastruktur.

2.Wichtige Einrichtungen (Important Entities): Diese Kategorie umfasst Sektoren wie Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Ernährung und das produzierende Gewerbe.

Insgesamt sind 18 Sektoren betroffen. Ob Ihr Unternehmen darunter fällt, hängt von der Mitarbeiterzahl und dem Jahresumsatz ab. Eine genaue Prüfung ist unerlässlich, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Was bedeutet das konkret für Sie als Unternehmer?

Stellen Sie sich das Gesetz wie einen neuen Anforderungskatalog für die digitale Sicherheit Ihres Unternehmens vor. Die wichtigsten Pflichten sind:

  • Registrierungspflicht: Sie müssen Ihr Unternehmen aktiv beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Die Frist dafür ist kurz: spätestens drei Monate, nachdem Sie als betroffene Einrichtung identifiziert wurden.
  • Risikomanagement: Sie sind verpflichtet, „angemessene und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen“ zu ergreifen, um Ihre IT-Systeme zu schützen. Das reicht von der Risikoanalyse über Notfallpläne bis hin zum Schutz der Lieferkette.
  • Meldepflicht: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen Sie unverzüglich an das BSI melden. Dafür sind klare Fristen vorgesehen: eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, ein detaillierter Bericht innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach einem Monat.

Cybersicherheit wird zur Chefsache – im wahrsten Sinne des Wortes

Eine der einschneidendsten Änderungen betrifft die Führungsetage. Das NIS2UmsuCG nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht. Sie muss die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen nicht nur anordnen, sondern auch aktiv überwachen.

Mehr noch: Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind verpflichtet, an Schulungen teilzunehmen, um sich das notwendige Wissen zur Erkennung und Bewertung von Cyberrisiken anzueignen. Bei Verstößen haften sie persönlich. Damit ist klar: Cybersicherheit ist kein reines IT-Thema mehr, sondern eine strategische Managementaufgabe.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner bringt es auf den Punkt:

„Die NIS-2-Richtlinie macht Cybersicherheit zur Chefinnen- und Chefsache: Geschäftsführungen betroffener Einrichtungen sind dazu verpflichtet, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen, ihre Umsetzung zu überwachen und sich zu Fragen der Bewertung und des Managements von Cyberrisiken schulen zu lassen.“

Das BSI als neuer „Cyber-TÜV“: Was Sie erwarten können

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird zur zentralen Aufsichts- und Anlaufstelle für alle betroffenen Unternehmen. Es ist nicht nur für die Registrierung und die Entgegennahme von Meldungen zuständig, sondern auch für die Überprüfung der Einhaltung der Pflichten.

Um den Unternehmen den Einstieg zu erleichtern, hat das BSI die Initiative #nis2know ins Leben gerufen. Geplant sind unter anderem:

  • Ein Starterpaket mit grundlegenden Informationen
  • Virtuelle Kick-off-Seminare mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen
  • Eine Roadmap für die Umsetzung im Unternehmen
  • Umfangreiche FAQ-Listen und sektorspezifische Informationen

Das BSI positioniert sich also nicht nur als Kontrolleur, sondern auch als Unterstützer. Ein Angebot, das Unternehmen unbedingt annehmen sollten.

NIS2UmsuCG

Warum Sie jetzt handeln sollten – die Zeit drängt

Auch wenn die Nachweispflicht erst 2027 verbindlich ist, wäre es ein Fehler, jetzt die Hände in den Schoß zu legen. Die Vorbereitung auf die neuen Anforderungen ist ein Marathon, kein Sprint. Die Frist zur Registrierung ist kurz, und die Implementierung eines soliden Risikomanagements braucht Zeit.

Wer jetzt proaktiv handelt, schützt sich nicht nur vor empfindlichen Bußgeldern, sondern stärkt auch die eigene Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe. Und das ist in der heutigen Zeit kein lästiges Übel, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil.

Anforderungen des NIS-2 Umsetzungesetzes selbst realisieren

Wir verstehen Ihre Überforderung, wenn Sie plötzlich vor dem schier unüberwindbaren Berg an Anforderungen stehen. Die Prüfung hat begonnen, aber das Skript zum Lernen ist unstrukturiert und nur von Experten zu lesen.

Genau aus diesem Grund haben wir die Komplexität aus dem Skript genommen, es in verständliche kleine Häppchen aufbereitet und mit Vorlagen und Routinen untermauert. Ladies and Gentleman: Mit Stolz präsentieren wir Ihnen unseren Cybersecurity Hub.

Der Cybersecurity Hub ist das Ökosystem, mit dem wir Ihnen alles notwendige an die Hand geben, um Ihr ISMS, Ihre Cybersecurity, Ihre NIS-2 Anforderungen selbst umzusetzen:

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