Schlagwort: Risikomanagement

Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) nach Artikel 35 DSGVO erstellen. Sie finden ein Muster als Excel Vorlage im Beitrag.

So richtig „ran getraut“ an eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO haben sich bisher nur wenige. Die Informationen, die man darüber findet, sind auch äußerst dürftig – jedenfalls richtig gute.
Wir haben uns intensiv mit dem Thema DSFA befasst. Die Erkenntnisse, Vorgehensweisen und Empfehlungen dazu fasse ich in (hoffentlich gewohnter 🙂 ) kompakter und verständlicher Weise zusammen.

Es gibt sie nicht, die „Eine“, die richtige oder falsche Vorgehensweise für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Neben der DSGVO gibt es sogar eine internationale ISO Norm dazu. Die ISO/IEC 29134 (Guideline for privacy Impact assessment) stellt dazu ein Regelwerk bereit.

Für unsere Leser und Kunden ist es mir wichtig, eine Lösung vorzustellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aber auf der anderen Seite auch praxisorientiert und machbar ist.

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