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Am Freitag, den 17.07.2020, wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Urteil beschlossen, dass Teile des Kommunikationsgesetzes verfassungswidrig sind.

Begründung ist, dass das Gesetz unverhältnismäßig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimins eingreife.

Für Polizei und Verfassungsschutz bedeutet dies eine Einschränkung in der Auswertung von Nutzungsdaten von Mobilgeräten und der Internetnutzung. Diese Daten dürfen zukünftig nur noch unter strengen Voraussetzungen von Sicherheitsbehörden abgefragt werden.

Im Urteil geht es nicht grundsätzlich um die Zulässigkeit der Verwendung der Daten für die Verfolgung von Straftaten, sondern um die Schwelle, wann diese Daten herausgegeben werden dürfen. Voraussetzung müsse eine konkrete Gefahr oder ein Anfangsverdacht sein.

Quelle:

Handelsblatt „News am Abend“ vom Freitag 17.07.2020

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