Seit Oktober 2020 ist die Nutzung von Google Analytics GA4 möglich. Was Google Analytics überhaupt ist, welche Funktionen es bietet und natürlich was das für den Datenschutz bedeutet, wird in diesem kurzen Beitrag erläutert.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Screenshots zur Verfügung stellen. Sie finden bei Google eine gute Dokumentation.
Inhaltsverzeichnis
Auf den Punkt gebracht: Informationssicherheit und ISMS
- Google Analytics GA4 legt den Fokus auf die Nutzerinteraktion.
- Der gesamtheitliche Eindruck scheint – unter Google Gesichtspunkten – den Datenschutz etwas mehr einzubeziehen (aber nur in der einfachsten Konfiguration).
- Ganz ohne Cookies kommt auch GA4 nicht aus.
Was ist Google Analytics 4?
Vereinfacht gesagt, eine neue Version von Google Analytics selbst. Zuvor hieß Google Analytics 4 „App + Web“.
Google Analytics GA4 legt den Fokus vor allem auf die Interaktionen des Nutzer bzw. Nutzergruppen und nicht mehr auf die einzelne Sitzung an sich.
Welche Funktionen bietet Google Analytics GA4 im Gegensatz zum „normalen“ Google Analytics (UA)?
GA4 bringt einige Neuerungen mit sich, die hier kurz zusammengefasst werden:
- Der Vergleich der Daten von verschiedenen eigenen Plattformen (App oder Webseite) ist einheitlicher und leichter.
- Interaktionen von Nutzern sind übergreifend auf Handlungen ausgelegt und nicht mehr auf die Sitzung selbst.
- Auswertungen erfolgen in Form von Berichten mit verschiedenen Filtermöglichkeiten.
- Nutzerinteraktionen sind besser nachvollziehbar.
- Durch das Machine Learning können Prognosen zum Nutzerverhalten (Klickzahlen, Umsätze etc.) einer Zielgruppe erstellt werden.
Wie richtet man Google Analytics GA4 ein?
Eine direkte Anleitung von Google habe ich nicht gefunden. Jedoch verweise ich gerne auf die Anleitung von Lunapark. In diesem Blogartikel werden die verschiedenen und neuen Funktionen bei Google Analytics GA4 genau beschrieben und vorgestellt.
Auch der Online-Marketing Blog 121 WATT hat sich intensiv mit den technischen Einstellungen und Möglichkeiten von GA4 befasst.
Datenschutz und Google – passt das auch bei GA 4 zusammen?
In diesem Punkt hat Google nach eigener Aussage nachgebessert. Der Seitenbetreiber erhält bei Google Analytics 4 mehr Kontrolle über die gesammelten Daten. Im Tool können folgende Einstellungen vorgenommen werden:
- Welche Daten sollen gesammelt werden?
- Welcher Zeitraum soll für die Datensammlung angestrebt werden?
- Wie werden die Daten gespeichert?
Damit ist es dem Seitenbetreiber nun möglich, zielgerichtet die Wirksamkeit seiner Kampagnen über einen bestimmten Zeitraum auszuwerten.
IP-Anonymisierung
Des Weiteren ist die IP-Anonymisierung nun standardmäßig aktiviert und muss nicht erst manuell erfolgen, wie bei Google UA.
Speicherfrist für Daten
Auch bei der Speicherbegrenzung der Daten lässt Google dem Betreiber die Wahl zwischen 2 und 14 Monaten. Es empfiehlt sich die geringere Speicherdauer zu wählen.
Löschanfragen von Daten
Google bietet die Option, bereits gesammelte Daten mittels einer Löschanfrage zu entfernen.
Setzt Google Analytics GA4 auch Cookies?
Ganz ohne Cookies kommt GA4 auch nicht aus, wenn der User „verfolgt“ werden soll. Welche Cookies gesetzt werden, kann man in der Dokumentation von Google nachlesen.
Allerdings möchte Google zukünftig sowieso auf Drittanbieter Cookies verzichten. Wir haben hierzu bereits einen kurzen Beitrag veröffentlicht.
Brauche ich eine Einwilligung seitens des Nutzers?
Ja. Bei Google Analytics 4 handelt es sich weiterhin um ein Analysetool. Allerdings bietet Google Analytics verschiedene Möglichkeiten, dennoch Daten zu sammeln. Sofern der Nutzer seine Einwilligung nicht erteilt, werden nicht personalisierte Daten gesammelt; aber keine Cookies gesetzt.
Das bedeutet, dass im Gegensatz zu Google UA eine anonyme Statistik über die Nutzer erstellt wird, wenn keine Einwilligung erfolgt.
Auswertungen und Statistiken
Natürlich bietet GA4 auch die Möglichkeit, die gesammelten Daten auswerten zu lassen. Dies ist in Form von Berichten möglich.
Nutzerbericht
Interessanterweise kann man auch direkt einen Bericht über einzelne Nutzer einsehen. Client-ID, benutztes Gerät, letzter Onlinestatus, Quelle, zugehörige Kampagne, aufgerufene Seiten und Verweildauer auf der Seite können im Nutzerbericht gesichtet und ausgewertet werden.
Bei solch detaillierten Auswertungen muss zwingend eine Einwilligung vorliegen und in der Datenschutzerklärung entsprechen informiert werden.
Was muss ich aus Datenschutz-Sicht bei Google Analytics GA4 unternehmen?
Zusammengefasst sind folgende Schritt notwendig:
- Aufnahme des Verfahrens im Verfahrensverzeichnis.
- Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit Google.
- Datenschutzerklärung bezüglich Google Analytics GA4 ergänzen.
- Einwilligung seitens der Nutzer z.B. mittels Einwilligungsbanner einholen.
Wie ist Ihre Meinung zu GA4?
Welche Erfahrungen haben Sie mit Google Analytics GA4 gemacht? Wir freuen uns auf Ihren Erfahrungsbericht in den Kommentaren.