Auf den Punkt gebracht: Datenübermittlung in Drittländer

- Als Drittländer gelten alle nicht EU-Staaten. Es wird zwischen sicheren und unsicheren Drittstaaten unterschieden. In sichere Drittländer ist die Datenübermittlung gestattet.
- Folgende Möglichkeiten erlauben die Übertragung der Daten in ein Drittland: Angemessenheitsbeschluss liegt vor (sicheres Drittland), Es liegen geeignete Garantien für den Datenversand vor (Verhaltensregeln, Vertragsklauseln…)
- Die Übertragung ist ebenfalls gestattet, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt, die Verarbeitung für die Vertragserfüllung notwendig ist oder ein zwingendes berechtigtes Interesse vorliegt.
Ist die Datenübermittlung überhaupt noch zulässig? Wenn ja, was müssen Sie bei den Sicherheitsmaßnahmen und den Nachweisen beachten? Das DSK-Papier Nr. 4 gibt Antwort auf diese Fragen.
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