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WhatsApp hat seine AGB und die Datenschutzrichtlinie erst Anfang Januar angepasst. Jeder, der WhatsApp nutzt, erhält derzeit ein Pop-Up und wird um die Zustimmung für die neuen AGB und die Datenschutzrichtlinie gebeten bzw. gezwungen. Doch was bedeuteten die neuen AGB und die neue Datenschutzrichtlinie?

Auf den Punkt gebracht: WhatsApp und die neuen AGB

Auf den Punkt gebracht: Datenübermittlung in Drittländer
  • Wer WhatsApp nach dem 08.02.2021 weiter nutzten möchte, muss den neuen AGB und der Datenrichtlinie zustimmen
  • Die Daten aus WhatsApp werden zukünftig zur Vermeidung von Spam, Drohungen, Missbrauch und Rechtsverletzungen geteilt

Was wurde in den neuen AGB und der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp geändert?

Es ist zu unterscheiden, dass es zwei verschiedene Versionen für die AGB und Datenschutzrichtlinie gibt: Einmal für europäische Nutzer und für Nutzer außerhalb der EU.

In diesem Beitrag werden werden die AGB und Datenschutzrichtlinie für die EU gesichtet, da diese uns selbst betreffen.

Wer bis zum 08.02.2021 nicht zustimmt, kann WhatsApp nicht mehr verwenden. Mit den Änderungen verfolgt Facebook folgende Ziele und Interessen:

  • Daten aus WhatsApp werden zukünftig mit Facebook zum Zweck der Vorbeugung von Spam, Drohungen, Missbrauch und Rechtsverletzungen geteilt
  • Die gesammelten Daten können intern miteinander gegenüber anderen Facebook-Produkten verglichen werden

Weiter heißt es, dass die Daten nicht zur Verbesserung der Facebook-Produkte oder Werbezwecke genutzt werden.

Sind die Änderungen kritisch zu sehen?

Auf Twitter teilte eine WhatsApp-Sprecherin mit, dass es durch das Update zu keinen Änderungen für Europäische Nutzer kommt. Die Zusammenführung der Daten für Werbezwecke gilt für Nutzer außerhalb Europas.

Dennoch wird die Datenweitergabe zu den oben beschriebenen Zwecken dennoch kritisch gesehen. Durch die Datennutzung und den -abgleich kann Facebook genau nachvollziehen, wer welche Facebook-Produkte nutzt.

Weiterhin werden auch Daten von Whats-App-Usern an Facebook weitergeleitet, die jedoch Facebook nicht nutzen. Facebook begründet es damit, da sie in der Lage sein müssen, Informationen von allen Benutzern zu teilen, um nützliche Dienste erhalten zu können.

Darf WhatsApp die AGB und die Datenschutzrichtlinie einfach so ändern?

Bei der Änderungen der AGB sind einige Hürden zu beachten, insbesondere wenn Endverbraucher betroffen sind. Die Vertragspartner, hier die WhatsApp-Nutzer, müssen den Änderungen zustimmen und sich über die Änderungen informieren können. Weiterhin müssen die AGB dann noch den Voraussetzungen des § 305 BGB unterliegen. Auf diesen werde ich jedoch nicht weiter eingehen, da es sonst zu juristisch wird 🙂

Die Datenschutzrichtlinien dürfen bzw. müssen angepasst werden, wenn sich die Datenverarbeitungen oder Zwecke ändern. Nach Art. 13 DSGVO müssen die Nutzer transparent über die Datenverarbeitung und -weitergabe informiert werden.

Fazit

Für europäische Nutzer ändert sich eigentlich nichts. Die Daten von europäischen Nutzern werden aktuell (noch) nicht für Werbezwecke genutzt (von Nutzern außerhalb Europas schon). Dennoch kann die Datenweitergabe kritisch gesehen werden, da dadurch ein Abgleich bei der Nutzung der Facebook-Produkte intern stattfindet. Hier liegt die Vermutung nahe, dass somit eine Auswertung stattfinden kann(?).

Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert in seinem neuen YouTube-Video auch nochmals die Änderungen.

Update März 2021: WhatsApp verlängert Zustimmungsfrist bis zum 15.05.2021

Wer derzeit sein WhatsApp öffnet, erhält wieder eine kleine Pop-Up-Benachrichtigung, mit der Bitte um Zustimmung zu den neuen AGBs und Datenschutzrichtlinie.

WhatsApp bzw. Facebook wählte diesen Schritt, da tausende von Nutzern in kürzester Zeit zu anderen Messengern wechselten und es zudem große Verwirrung um die Neuerungen gab.

Folgende Zusammenfassung der Änderung stellt WhatsApp innerhalb der App für die Nutzer bereit:

whatsapp_nutzungsbedingung_dsgvo
whatsapp_nutzungsbedingung_dsgvo

An dem Inhalt der Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen hat sich seit Erstellung dieses Beitrags nichts geändert.

Was passiert dann nach den 15.05.2021?

Auch hier informiert WhatsApp seine Nutzer kurz und knapp. Grundsätzlich wird das Konto erst einmal nicht gelöscht oder blockiert. Allerdings stellt WhatsApp dann nicht mehr die vollumfängliche Funktionalität des Dienstes zur Verfügung, bis der Nutzer zugestimmt hat.

Das bedeutet, dass der Nutzer keine Nachrichten mehr lesen noch senden kann, bis er zugestimmt hat. Somit ist der Nutzer eigentlich dazu gezwungen, zuzustimmen, um WhatsApp weiterhin nutzen zu können.

whatsapp_nutzungsbedingung_dsgvo

Welche Wahl habe ich?

Eigentlich kann man sich nur zwischen zwei Optionen entscheiden:

  • WhatsApp nicht mehr weiternutzen oder
  • AGB zustimmen und damit auch der Datenweitergabe zu oben genannten Zwecken

Welche Alternativen gibt es zu WhatsApp?

Neben WhatsApp gibt es noch zahlreiche andere Messenger-Dienste. Welche Messenger wir empfehlen, können Sie hier nachlesen.

Das BayLDA nennt ebenfalls Alternativen wie z.B. Threema, SIMSme, Wire, Hoccer oder Chiffry.

Kann WhatsApp weiterhin für die geschäftliche Kommunikation genutzt werden?

Diesem Thema haben wir einen ausführlichen Blogbeitrag gewidmet. Den Beitrag können Sie hier einsehen.

Quellen:

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