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Facebook-Gewinnspiele – was Sie als Veranstalter zu beachten haben und woran Sie als Teilnehmer unseriöse Gewinnspiele erkennen
Wer kennt sie nicht, die zahlreichen angebotenen Facebook-Gewinnspiele von unterschiedlichen Veranstaltern und Unternehmen? „Teile dieses Bild, um am Gewinnspiel teilzunehmen“, „Verlinke in den Kommentaren einen Freund für die Teilnahme“ oder „Teile unsere Facebook-Seite, damit du am Gewinnspiel teilnehmen kannst“, sind Standardfloskeln.
Was davon ist erlaubt? Wie muss ein „richtiges“ Facebook-Gewinnspiel aussehen?
Auf diese und ähnliche Fragen möchte ich im heutigen Blogartikel gerne eingehen. Dabei werde ich für die Veranstalter auf die richtige Ausgestaltung der Facebook-Gewinnspiele vorstellen. Ebenfalls finden Sie als potentieller Teilnehmer eine „Checkliste“, damit Sie auch die „echten und richtigen“ Gewinnspiele von unseriösen unterscheiden können.
Facebook Gewinnspiele – so geht’s richtig!
Als Unternehmen möchte man seinen Kunden auch mal Danke sagen! Und wie geht dies am Besten? Durch ein Gewinnspiel. Doch was ist nun eigentlich erlaubt, was nicht?
Der einfachste Weg ist ein Blick in die „Facebook Promotions Guideline“ bzw. in die „Richtlinien für Gruppen, Seiten und Veranstaltungen“ zu werfen.
Facebook-Richtlinien
Punkt 3 der Facebook-Richtlinie besagt, dass die offiziellen Regeln von Facebook anerkannt werden, die Nutzungs- und Teilnahmebedingungen bekannt sein müssen und natürlich die festgelegten Bedingungen vom Veranstalter selbst eingehalten werden.
Des Weiteren ist es wichtig zu erwähnen, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook steht bzw. von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wurde.
Das Gewinnspiel darf auf einer Seite, in einer Gruppe, in Veranstaltungen oder in Apps auf Facebook durchgeführt werden. Es ist jedoch untersagt, dass die Teilnehmer aufgefordert werden, den Beitrag zu teilen und Freunde oder Personen zu markieren.
Gesetzliche Regelungen
Natürlich sind neben den Facebook-Richtlinien auch die gesetzlichen Regelungen zum Thema Gewinnspiel zu beachten. Dazu zählen vor allem die Teilnahmebedingungen, das Impressum und die Datenschutzhinweise.
Teilnahmebedingungen
Gemäß § 5 a Absatz 2 UWG ist der Gewinnspiel-Veranstalter dazu verpflichtet, wesentliche Informationen nicht vorzuenthalten. Als Vorenthalten ist im diesem Sinne, das Verheimlichen wesentlicher Informationen, die unklare, unverständliche oder zweideutige Bereitstellung von wesentlichen Informationen oder die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen zu verstehen.
In den Teilnahmebedingungen sollten deshalb folgende Angaben gemacht werden:
- Name des Veranstalters bzw. des Verantwortlichen
- Die Teilnahmebedingungen an sich (z.B. Das Bild mit den meisten Likes gewinnt)
- Beginn und Ende des Gewinnspiel
- detaillierte Beschreibung des Gewinns und der Hinweis auf evtl. anfallende Zusatzkosten
- Datum der Preisauslosung
- Wie der Gewinner ermittelt wird (z.B. durch Zufallsgenerator oder einer Jury)
- Wie der Gewinn selbst ausgegeben wird (z.B. durch Versand oder Abholung)
- Freistellung von Facebook
- Hinweis auf den Datenschutz
- untersagte Teilnahmebedingungen (z.B. Beitrag teilen, Person verlinken)
Impressumspflicht
Wie bereits erwähnt, muss der Veranstalter bzw. der Verantwortliche bekannt sein. Die Impressumspflicht ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) einzuhalten. Facebook bietet die Möglichkeit, dass Impressum in die Seite mit einzubinden.
Datenschutz
Und zu guter Letzt ist natürlich die Bereitstellung der Datenschutzhinweise oder einer Datenschutzerklärung nicht zu vergessen. Für den Datenschutz ist von Bedeutung, ob das Gewinnspiel einen Werbecharakter aufweist oder nicht. Sollte das Gewinnspiel zu Werbezwecken dienen, ist eine ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers erforderlich.
Des Weiteren ist der Veranstalter seiner Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO nachzukommen.
Zusatzhinweise
Es empfiehlt sich neben den bereits zu wahrenden gesetzlichen Vorgaben noch drei Zusatzhinweise bei den Teilnahmebedingungen zu einzubinden:
- Haftungsausschluss: Dieser ist insofern empfehlenswert, wenn die Facebook-Nutzer selbst bei einem Beitrag aktiv werden (z.B. durch Kommentierung des Beitrages) und dieser rechtswidrig genutzt wird (z.B. Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen). Durch eine solche Klausel schließt der Verantwortliche die Haftung für etwaige rechtswidrige Verstöße aus.
- Änderungsvorbehalt: Gewinnspiele können sich schnell ändern (z.B. Facebook sperrt das Gewinnspiel unbegründet). Es ist ratsam, die Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass das Gewinnspiel von der Ausgestaltung jederzeit geändert oder beendet werden kann (vor allem, wie in Punkt 1 angesprochen, sich sämtliche Teilnehmer rechtswidrig verhalten)
- Rechtsweg ausgeschlossen: Der übliche Passus, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist, ist nach dem Urteil des Landgerichts Hannover zulässig und empfehlenswert mit aufzunehmen.
Benachrichtigung des Gewinners
Nach erfolgreicher Durchführung des Gewinnspiels ist es nun Zeit den Gewinner zu ermitteln. Egal ob Sie diesen mittels eines Losverfahrens, Zufallsgenerators oder durch eine Jury bestimmen, der Gewinner möchte natürlich auch über sein Glück informiert werden. Aber wie führt man dies durch, um den Datenschutz einzuhalten?
Es ist aktuell noch unklar, welche Weise der Benachrichtigung an den Gewinner unter Einhaltung des Datenschutzes korrekt ist. Zu unterscheiden ist jedoch, ob das Gewinnspiel auch in Verbindung mit einem Werbezweck steht oder nicht. Üblicherweise werden die Gewinner meist auf zwei Arten benachrichtigt: entweder durch eine private Nachricht oder durch die Kommentierung seines Beitrags.
Streng genommen, bräuchte man für beide Versionen eine aktive Einwilligung des Teilnehmers. Insofern sind meines Erachtens beide Benachrichtigungsweisen in Ordnung, sofern das Gewinnspiel keinen Werbecharakter besitzt. Man kann davon ausgehen, dass eine sog. „konkludente“ Einwilligung der Nutzer vorliegt, sofern sie am Gewinnspiel teilnehmen und die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis nehmen.
Zusammenfassung und Verlinkung der Teilnahmebedingungen
Durch die Bereitstellung der Teilnahmebedingungen, des Impressums und der Datenschutzhinweise kann das Facebook-Gewinnspiel durchgeführt werden. Jedoch ist die ausgeschriebene Version der vorgenannten Punkte sehr umfangreich und würde zur Unübersichtlichkeit und ggf. zu Verwirrungen im Facebook-Post führen.
Es ist ratsam, die Teilnahmebedingungen extern anzubieten z.B. auf der eigenen Webseite. Die Verlinkung der Teilnahmebedingungen darf im Facebook-Post jedoch nicht fehlen.
Checkliste für Veranstalter – so gestalten Sie ihre Facebook-Gewinnspiele richtig!
Gerne möchte ich Ihnen nochmals zusammengefasst eine Checkliste an die Hand geben, damit Sie Ihr Facebook-Gewinnspiel korrekt gestalten und ausführen. Sie können die Checkliste auch hier als PDF herunterladen.
Checkliste Facebook-Gewinnspiele
Hinweis: Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und führt nicht automatisch zur korrekten Ausführung und Ausgestaltung des Facebook-Gewinnspiels.
Formale / gesetzliche Bedingungen:
- Ziel des Gewinnspiels (Danksagung an die Kunden, Neugewinnung von Kunden, Werbung)
- diese Begründung dient dazu, ob eine ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers eingeholt werden muss
- Teilnahmebedingungen festlegen
- Die Teilnahmebedingungen an sich (z.B. Das Bild mit den meisten Likes gewinnt, Altersbegrenzung, etc.)
- detaillierte Beschreibung des Gewinns und der Hinweis auf evtl. anfallende Zusatzkosten
- Beginn und Ende des Gewinnspiel
- Datum der Preisauslosung
- Ermittlung des Gewinners (z.B. durch Zufallsgenerator oder einer Jury)
- Ausgabe des Gewinns (z.B. durch Versand oder Abholung)
- Freistellung von Facebook
- optional: Haftungsausschluss, Änderungsvorbehalt, Ausschluss des Rechtswegs
- Impressumspflicht wahren
- Datenschutzhinweise zur Verfügung stellen
- ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmer bei Werbezwecken
Ausgestaltung auf Facebook
Erlaubte Teilnahme durch
- Liken des Beitrags
- Kommentieren des Beitrags
- Private Nachricht an den Seitenbetreiber
- Bild oder Kommentar mit den meisten Likes gewinnt
- Bilder/Nachrichten auf der Veranstalterseite posten
Nicht zulässig:
- Beitrag teilen
- Markierung bzw. Verlinkung einer Person auf einem Bild
- Teilnehmer muss Unternehmen selbst oder den Beitrag selbst auf seiner Chronik posten
Der Fanpage Karma Blog hat dazu auch eine übersichtliche Infografik erstellt.
Teilnahme an Facebook-Gewinnspielen
Gerne möchte ich noch für die Teilnehmer eine kleine „Anleitung“ mitgeben, wie Sie unseriöse Gewinnspiele erkennen und aufdecken können.
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich mitteilen, dass einige meiner Facebook-Kontakte an solchen Gewinnspielen mittels der Teilen-Funktion oder Verlinkung an einem solchen Gewinnspiel teilgenommen haben. Doch Vorsichtig ist geboten! Nicht alle Gewinnspiele sind „echt“ und auch nicht der Facebook-Richtlinie entsprechend korrekt gestaltet.
Facebook-Gewinnspiele – wie erkenne ich die „schwarzen Schafe“?
Kennen Sie ebenfalls Kontakte aus Ihrer Facebook-Liste, die willkürlich an unterschiedlichen Facebook-Gewinnspielen teilnehmen?
Ganz aktuell kursiert ein angebliches Gewinnspiel von „Rewe Markt Deutschland“ in Facebook umher, mit der Möglichkeit ein Auto zu gewinnen. Klingt doch erst mal super! Naja, nicht wirklich, wenn man sich die Bedingungen für die Teilnahme ansieht.
„Mimikama“ bzw. „Zuerst denken dann klicken (ZDDK)“ ist ein gemeinnütziger österreichischer Verein. Dieser hat sich auf die Aufklärung von sog. „Fake-Nachrichten“ spezialisiert und unter anderem auch auf Fake-Gewinnspiele auf Facebook hinweist. Das vorgenannte Beispiel von „Rewe“ und wird zurecht von diesen als Fake-Gewinnspiel eingestuft.
Anhand des „Fake“ Rewe-Gewinnspiels zeige ich Ihnen, den Teilnehmern, worauf Sie achten sollten.
Illegales Facebook-Gewinnspiel von „Rewe-Deutschland“
Auf den ersten Blick sieht die Facebook-Seite von „Rewe-Deutschland“ seriös aus. Der zu verlosende Preis wird im Post angepriesen und die Fotos sind souverän und professionell. Teilnehmen kann mit einem Like, durch das Teilen des Post und der Kommentarfunktion.
Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail! Wer ist denn nun genau der Veranstalter? Wo ist das Impressum? Welche Teilnahmebedingungen gelten? Wie wird der Datenschutz gewährt? Wie werden die Gewinner ermittelt bzw. benachrichtigt? Fragen, die sich jeder Teilnehmer stellen sollte, bevor er „blind“ am einem Gewinnspiel teilnimmt.
Der Verein Mimikama hat auf seiner Homepage bereits eine Liste der Fake-Gewinnspiele auf Facebook angelegt.
Doch was ist nun so schlimm an diesem Facebook-Gewinnspiel? Zum aktuellen Zeitpunkt haben die Seitenbetreiber zumindest das Profilbild der Seite geändert. Zuvor wurde das Firmenlogo von Rewe mit dem darauf eingefügten blauen Zertifizierungshaken verwendet. Auch die Namensgebung der Seite „Rewe-Deutschland“ erweckt für den Teilnehmer den Anschein, dass es sich direkt um ein Gewinnspiel von der bekannten Supermarkt-Kette „Rewe“ handelt. Des Weiteren sind keine Angaben zum Impressum, zum Datenschutz und den Teilnahmebedingungen gegeben.
Worauf soll ich nun bei der Teilnahme von Facebook-Gewinnspielen achten?
Sehen Sie sich die Facebook-Seite, vor der Teilnahme, einmal genauer an. Denn anhand der Facebook-Seite ist es bereits möglich, Fake-Gewinnspiele zu entdecken. Stellen Sie sich bei der Sichtung der Seite folgende Fragen:
- Wer ist der Verantwortliche für den Inhalt? Ist das Impressum vorhanden?
- Gibt es Hinweise zum Datenschutz?
- Können Sie den Seitenbetreiber durch den Messenger kontaktieren?
- Wie lange existiert die Seite schon?
- Welche sonstigen Inhalte werden auf der Seite gepostet?
- Werden bei bereits beendeten Gewinnspielen die Gewinner bekannt gegeben?
Was immer wieder auffällt, dass die Seitenbetreiber solcher unseriösen Facebook-Gewinnspiele die Seite erst vor kurzem angelegt haben oder die Seite mit Gewinnspielen nur so überfüllt ist. Des Weiteren sind das Impressum und die Teilnahmebedingungen meist nicht vorhanden, geschweige denn ein Hinweis zur Einhaltung des Datenschutzes. Im Gewinnspiel-Post selbst entfallen die benötigten Informationen ebenfalls.
Hinweis: Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und führt nicht automatisch zur korrekten Ausführung und Ausgestaltung des Facebook-Gewinnspiels.
Checkliste für Facebook-Gewinnspiel Teilnehmer – so erkennen Sie die „schwarzen Schafe“
Für die Teilnehmer selbst möchte ich nochmals kurz zusammenfassen, anhand welcher Kriterien ein Gewinnspiel als sog. „Fake“ identifiziert werden kann:
- Facebook-Seite besteht erst seit kurzem
- Der blaue Zertifizierungshaken ist nicht gegeben (nicht zwingend notwendig, aber vor allem bei bekannten Firmen z.B. Rewe üblich)
- Kein Hinweis auf Teilnahmebedingungen oder den Datenschutz
- Kein Impressum vorhanden
- Kontaktmöglichkeit zum Verantwortlichen besteht nicht
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Link innerhalb des Gewinnspiel Beitrages angepriesen wird und Sie als Teilnehmer dazu aufgefordert werden, auf diesen Link zu klicken und sich ggf. auch noch registrieren zu müssen, um am Gewinnspiel teilzunehmen (Achtung! ggf. Abofalle). Links zu den Teilnahmebedingungen und dem Datenschutz sind natürlich in Ordnung.
Zusammenfassung
Die sozialen Medien, besonders Facebook werden gerne als Marketing-Kanäle genutzt. Mit einem Gewinnspiel auf Facebook kann man nicht nur Aufmerksamkeit auf das Unternehmen ziehen sondern auch noch Stammkunden oder potentielle Kunden mit einem Produkt belohnen. Grundsätzlich ist die Veranstaltung von Gewinnspielen auch auf den sozialen Medien erlaubt, sofern die oben genannten Punkte des Veranstalters beachtet werden.
Ich wünsche Ihnen nun viel Erfolg Ihres Gewinnspiels und den Teilnehmer viel Glück bei der Teilnahme!
Gerne freue ich mich über weitere Anregungen oder Diskussionen in den Kommentaren.
Hallo Frau Sturm,
vielen Dank für Ihren lesenswerten Artikel!
Sehr schön beschrieben und man kann sich wunderbar orientieren.
Die Checkliste rundet das ganze Thema ab und gibt zusätzliche Unterstützung. Spitze!
Guten Abend Herr Geiß,
vielen Dank für die positive Rückmeldung. Freut mich sehr.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung Ihres Gewinnspiels, wenn Sie eines veranstalten möchten.
Viele Grüße
Jasmin
Hallo Frau Sturm,
danke für Ihre Mühe und die wertvollen Informationen. SIe schreiben die Bedinungen und Voraussetzungen toll zusammen. Die Aufforderung zu TEILEN als Teilnahmevoraussetzung ist nicht erlaubt. Meines Wissens nach aber sehr wohl die Aufforderung „zu liken“. Stimmt das? Ich weiß, Sie dürfen keine rechtsverbindlichen Aussagen machen, aber wie sehen Sie das? 🙂
Beste Grüße,
Michaela
Hallo Michaela,
vielen Dank erst Mal für das nette Feedback. Das freut uns immer sehr.
Richtig, die Aufforderung zum Teilen oder Verlinkungen von Freunden unter dem Beitrag ist nicht im Sinne der Facebook-Promotion-Richtlinie. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Gewinnspiel-Beitrag für die Teilnahme mit einem Like versehen werden darf. Die Aufforderung zum Liken, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen ist also damit völlig legitim.
Ich wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Spaß bei der Durchführung Ihres Gewinnspiels, sofern Sie eines veranstalten möchten 😉
Liebe Grüße,
Jasmin