+49 99 21 / 88 22 9000 info@datenbeschuetzerin.de

Facebook und Datenschutz? Kein anderes soziales Netzwerk wie Facebook wird öffentlich wegen des Datenschutzes so angeprangert. Doch was weiß Facebook wirklich über Sie oder mich?

Heute zeigen ich Ihnen, wie Sie Ihre gespeicherten Daten von Facebook abrufen können. Ich zeige Ihnen auch, was Facebook über mich weiß! Seien Sie gespannt!

Facebook Datenschutzvorfälle

Lassen Sie uns zunächst einmal einen Blick auf die bisherigen Datenschutzvorfälle seitens Facebook werfen.

Weitergabe von Gesundheitsdaten durch App-Anbieter

Die Süddeutsche Zeitung berichtete im Februar 2019 über die Weitergabe von sensiblen Daten an Facebook. Journalisten des Wall Street Journals untersuchten mittels einer Software beliebte Apps aus dem Store und kamen zu folgendem Ergebnis:

Von insgesamt 70 getesteten Apps wurden bei elf davon sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) an Facebook übertragen. Die Nutzer wurden jedoch über die Datenweitergabe nicht informiert und hingewiesen.

Die App-Anbieter müssen jedoch nach Art. 12 ff. DSGVO die Nutzer über die Datenweitergabe informieren. Ebenfalls müssen sie auf die Rechte hinweisen, welche den Betroffenen zustehen.

Facebook fordert die App-Anbieter nun auf, keine sensiblen Daten zu übertragen. Zusätzlich verstoßen die Anbieter durch die Übermittlung gegen die Geschäftsbedingungen von Facebook. Welche konkreten Konsequenzen die App-Entwickler nun erwartet, steht leider offen. Auch wie Facebook Ihre Forderung nun letztendlich prüft und durchsetzt ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht klar.

Einschränkung der Datensammlung

Nicht die Datenschutzaufsichtsbehörde, sondern das Bundeskartellamt ordnet Facebook an, die Datensammlung einzuschränken. Sie fordert eine „interne Entflechtung“ des Unternehmens. Das bedeutet, dass keine Daten mehr zwischen Facebook, WhatsApp, Twitter und Instagram ausgetauscht werden dürfen. So die Theorie erst mal.

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt nahm folgende Stellung ein:

„Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen“

Andreas Mundt, Präsident Bundeskartellamt, Tagesschau 21.03.219; Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/facebook-kartellamt-107.html

Facebook wurde auferlegt, innerhalb von 12 Monaten (also bis März 2020) ein Konzept für die „interne Entflechtung“ dem Bundeskartellamt vorzulegen. Jedoch hat Facebook bereits angekündigt, gegen diese Anordnung Beschwerde beim zuständigen Gericht einzulegen.

Es heißt aktuell abwarten, welchen Weg das Verfahren einschlagen wird.

Facebook wahrt den Datenschutz verweigert Zugriff auf das Konto einer Toten

Kurzzusammenfassung des Vorfalls: Die Eltern der verstorbenen Tochter möchten Zugang zum Facebook-Account des Mädchens. Die Hinterbliebenen vermuten, ihre Tochter hat sich durch Mobbing selbst das Leben genommen. Hierfür möchten sie nun die Chatverläufe einsehen.

Facebook wahrt den Datenschutz und verweigerte den Zugriff!

Der Fall ging bis zur obersten Instanz und wurde gerichtlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) 2016 entschieden. Dieser urteilte, dass auch der digitale Nachlass den Erben zusteht. Die Chatverläuft und Nachrichten seien vergleichbar mit Briefen und Tagebüchern. Facebook muss somit den Zugriff auf das Konto der Verstorbenen gewähren!

Drei Jahre nach dem Urteil berichtet heise.de im Februar, dass der Zugriff auf das Konto noch immer nicht erteilt wurde. Stattdessen übermittelte Facebook ein PDF-Dokument an die Eltern, welches über 14.000 Seiten umfasst. Der Anwalt der Familie gibt sich damit nicht zufrieden. Er erwirkte einen Beschluss beim Landgericht Berlin.

Facebook teilt mit, den Beschluss zu prüfen und die weitere Vorgehensweise zu planen.

Was halten Sie von der Entscheidung, dass die Eltern Zugriff auf das Konto der verstorbenen Tochter erhalten? Handelt Facebook in Bezug auf den Datenschutz trotzdem richtig?

Facebook-Daten unverschlüsselt auf Amazon-Server hinterlegt

Erst im April 2019 wurde Facebook dieser Fall zum Verhängnis. Der Social-Media-Anbieter war nicht selbst an der unverschlüsselten Speicherung der Nutzerdaten schuld, sondern zwei App-Anbieter, die die Daten an Facebook weiterleitete.

Trotzdem bleibt ein bitterer Beigeschmack: Die Daten wurden weitergegeben und waren zudem noch auf Servern gespeichert, die keinen Zugriffsschutz boten.

Deutlich wird bei diesem Fall, dass Facebook eigentlich keine Kontrolle über die Partner hat. Facebook rügte die App-Partner und wies darauf hin, dass gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wurde. Wie bereits im ersten Fall erwähnt, steht leider aus, welche Auswirkungen die Aussage von Facebook gegenüber den App-Entwicklern entfaltet.

Handynummer für Werbezwecke

Facebook bietet die sog. „Zwei-Faktoren-Authentifizierung“ an. Das bedeutet, man hinterlegt bei Facebook seine Handynummer und erhält erst Zugriff auf sein Konto, wenn man neben dem Passwort auch noch den übermittelten Code per SMS oder ähnlichen eingibt. Dieses Verfahren wird heutzutage bei vielen Anbietern mittels einer App ebenfalls angeboten.

Im März 2019 berichtete die Zeit, dass die eingegebenen Handynummern der Nutzer durch Facebook auch für Werbezwecke genutzt und weitergeleitet werden. Vor allem, die teilweise unbedachte Eingabe seiner persönlichen Daten zentriert der Artikel besonders.

Facebook stellt in seinem Hilfebereich die Informationen bereit und gibt an, dass die Mobilfunknummer möglicherweise für passende Anzeigen verwendet werden. Leider ist für mich nicht erkennbar, ob diese Information bereits zuvor für die Nutzer bereitgestellt wurde oder erst nach Veröffentlichung dieses Artikels.

Fakt ist jedoch: Jeder hat selbst zu entscheiden, welche Daten er Facebook preisgibt. Hilfreich ist es natürlich, dass man sich informiert, was mit seinen persönlichen Daten passiert, um böse Überraschungen vorzubeugen.

Fazit

Anhand der beispielhaften Meldungen aus den Medien, wird klar, dass bei Facebook der Datenschutz noch Verbesserungsbedarf benötigt. Dass immer wieder neue Pannen entdeckt werden, lässt sich in keinem Unternehmen ausschließen. Nichts desto trotz hat Facebook in Sachen Datenschutz sicherlich noch einigen Nachholbedarf.

Die aufgetretenen Vorfälle werden zwar kommuniziert, allerdings sind die daraus folgenden Risiken nicht immer transparent. Ebenfalls fehlt sehr häufig eine konkrete Handlung durch Facebook bzw. wird nicht zufriedenstellend für die Öffentlichkeit kommuniziert.

Gewinnspiele auf Facebook

Auf Facebook selbst kursieren seit Jahren die sog. Fake-Gewinnspiele. Auch hier ist vorsichtig geboten, da unseriöse Veranstalter falsche Gewinne sowie falsche Angaben machen und meist Ihre Daten durch bereitgestellte externe Links abgreifen möchten.

Was Sie als Veranstalter eines Gewinnspiels beachten müssen und wie Sie als Teilnehmer seriöse Gewinnspiele erkennen, können Sie hier gerne nachlesen.

Facebook Datenschutz Was weiß das Netzwerk über mich?

Kommen wir nun zum eigentlichen Inhalt des Artikels.

Ich habe mich auf die Suche nach meinen Daten bei Facebook gemacht und bin auch zu einem Resultat gekommen: Facebook kennt mich doch sehr gut! Wenn man erst mal die Datensätze „schwarz auf blau“ erhält, lässt mich das doch ein wenig erschaudern.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass ich weder die Facebook-App noch den Facebook-Messenger auf meinen Endgeräten installiert habe.

Meine hinterlegten Daten bei Facebook

Natürlich möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, was Facebook über mich persönlich gespeichert hat. Ich habe mir einige interessante Datensätze aus den Ergebnissen herausgesucht und gehe nachfolgend auf diese ein.

Adressbuch

Als Nutzerin von Facebook war ich mir sicher, dass ich kein „Adressbuch“ angelegt habe und auch keine Kontaktdaten gespeichert habe. Weit gefehlt!

Ich möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, allerdings könnte man hier vielleicht die Verknüpfung von Facebook und WhatsApp darlegen? Damit WhatsApp zur Kommunikation eingesetzt werden kann, benötigt die App den Zugriff auf ihre Kontaktdaten. Soweit, so gut!
Doch was ich in meinem persönlichen Adressbuch bei Facebook gefunden habe, lässt mich darauf schließen, dass WhatsApp die kompletten Adressbuchdaten an Facebook weitergibt und dort einpflegt. Aus den Nutzungsbedingungen von WhatsApp kann man dies nicht eindeutig herauslesen. Erst auf der dritten Unterseite (über weiterführende Links) kommt man zum Ergebnis, dass WhatsApp die Handynummern aus dem Adressbuch mit den Facebook Unternehmen teilt.

Das Facebook Adressbuch mit eingepflegten Kontaktdaten
Das Facebook Adressbuch mit eingepflegten Kontaktdaten

Laut der Beschreibung des Adressbuchs habe ICH Facebook bestimmte Daten zur Verfügung gestellt. Dies habe ich in der Praxis allerdings nie getan. Ich persönlich habe kein Adressbuch in Facebook angelegt, sondern nur mein Adressbuch auf meinem Handy. Beim Durchsehen meines Kontaktbuches wirkt die Liste erst einmal harmlos.

Facebook Adressbuch mit hinterlegten Namen
Facebook Adressbuch mit hinterlegten Namen

Lediglich verkürzte Namen waren in der Übersicht auf den 1. Blick im Adressbuch hinterlegt. Woher diese Abkürzungen oder Nicknamen stammen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Beim weiteren Scrollen war ich jedoch etwas schockiert. Es tauchten plötzlich Handynummern auf. Auch von Personen, die ich seit Jahren nicht mehr in meinem Kontaktbuch auf dem Handy hatte. Im Jahre 2015 wechselte ich meine Handynummer, d.h., dass die Altkontakte gar nicht mehr vorzufinden sein dürften. Aber falsch gedacht!

Die Handynummer meines Papas tauchte plötzlich in der Liste auf. An dieser Stelle möchte ich Ihnen mitteilen, dass mein Papa weder in Facebook, Instagram noch auf WhatsApp aktiv ist! Trotzdem taucht er in meinem Facebook-Adressbuch auf.

Auszug aus dem Facebook-Adressbuch mit der Handynummer meines Papas
Auszug aus dem Facebook-Adressbuch mit der Handynummer meines Papas

Weiterhin wurden mir auch Festnetznummern angezeigt; sogar meine eigene von einem vorherigen Wohnort.

Auszug aus dem Facebook Adressbuch mit einer Festnetznummer
Auszug aus dem Facebook Adressbuch mit einer Festnetznummer

Die Nummer ist blau hinterlegt, quasi als Link verfügbar. Ich kann diese anklicken. Es erscheint ein Fenster und mir wird die Möglichkeit angeboten z.B. per Skype diese Nummer anzurufen.

Fazit Adressbuch

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht stuft WhatsApp für die geschäftliche Nutzung und Kommunikation als nicht datenschutzkonform ein. Ebenfalls weißt die Behörde darauf hin, dass die Daten bei WhatsApp innerhalb des Facebook-Imperiums weitergeleitet und getauscht werden. Das LDA empfiehlt bessere Alternativen, wie Threema, Signal, Wire etc.

Nachrichten und Messenges

Dieser Punkt ist für viele User bestimmt einer der interessantesten Punkte. Es ist, als würde man in ein längst vergessenes Tagebuch blicken. Auch ich schwelge gerne in Erinnerungen. Beim Lesen der alten Nachrichten lacht und schmunzelt man zugleich.

Facebook bietet die Möglichkeit, Nachrichten zu „archivieren“. Das bedeutet, diese liegen nicht im Posteingang, sind aber weiterhin gespeichert. In meinem Ordner wurden mir 164 archivierte Nachrichtenverläufe angezeigt. Teilweise waren dies nur kurze Unterhaltungen über angebotene Ware auf dem Marketplace, ob das Produkt noch verfügbar ist etc. Obwohl einige Nachrichten bereits einige Jahre her sind, werden mir immer noch die genauen Chatverläufe angezeigt.

Nutzer, mit denen ich kommuniziert habe, die ihren Account jedoch zwischenzeitlich von Facebook gelöscht haben, werden in der Orderstruktur nur als „Facebook-Nutzer“ benannt. Ergänzt mit einer, wie es scheint, pseudonymisierten ID. Auf den ersten Blick ist für mich somit nicht ersichtlich, mit wem ich geschrieben habe. Anhand des Chatverlaufs kann ich jedoch wieder Rückschlüsse ggf. auf mein Gegenüber ziehen.

Ehemalige anonymisierte Chatverläufe und Nachrichten
anonymisierte Chatverläufe und Nachrichten von ehemaligen Nutzern

Aber nicht nur Chatverläufe kann ich einsehen, sondern auch die zugehörigen Bilder, Sticker und Smileys. Jeder Tastendruck im Chat wurde protokolliert und gespeichert.

Fazit Nachrichten und Messenges

Ich hoffe, ich habe Sie nicht allzu sehr enttäuscht, dass sie keine privaten Nachrichten von mir lesen können. Denn Datenschutz steht bei uns an erster Stelle! 😉

In dem oben beschriebenen Fall, bei dem die Eltern Zugriff auf das Konto Ihrer Tochter möchten, könnten vielleicht einige offene Fragen um den Tod der Tochter mit diesen Chatverläufen geklärt werden. Es wäre möglich, da sämtliche Nachrichtenverläufe und Gespräche aufgehoben und archiviert werden.

Ob man dies nun schlimm findet, dass nach Jahren noch die Verläufe 1:1 nachgelesen werden können, muss jeder für sich entscheiden. Ein Vorteil bietet jedoch die Archivierung bzw. Aufzeichnung. Im Zweifel könnten die Chatverläufe als Nachweis herangezogen werden z.B., wenn es Streitigkeiten um einen vereinbarten Kaufpreis gibt.

Somit wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern Ihrer Nachrichten!

Fotos und Posts auf Facebook

Wie die persönlichen Nachrichten, kann auch die eigene Pinnwand als Tagebuch oder Zeitstreifen angesehen werden.

Heutzutage erstelle ich persönlich sehr selten einen Facebook-Post. Eher teile ich interessante Nachrichten und Updates auf meiner Timeline. Allerdings war dies vor 9 Jahren, als ich mich bei Facebook angemeldet habe, noch ganz anders.

Vor einigen Jahren habe ich mich dazu entschlossen, meine Timeline zu „bereinigen“ und löschte Posts, die mir nicht mehr gefielen oder ich mir dachte, was wolltest du damit ausdrücken und warum?

Nachdem ich meine Datensätze von Facebook durchforstet habe, stieß ich auch auf die Datei mit allen jemals geposteten Beiträgen auf meiner Pinnwand. Die Liste, wie Sie sich denken können, ist sehr lang.

Meinen allerersten Post veröffentlichte ich am 21.12.2010 um 15:02 Uhr. Wunderbarer Status, ich weiß 😉

Allererster Facebook-Post
Allererster Facebook-Post

In meiner öffentlichen Timeline taucht dieser jedoch nicht mehr auf, da ich ihn „löschte“. In meiner persönlichen Auswertung unter den gespeicherten Daten, kann ich ihn allerdings noch finden. Zum Abgleich habe ich nochmal meine eigene Pinnwand eingesehen. Mein erster Post ist nicht mehr für andere sichtbar.

aktuelle Sicht auf meine Facebook Pinnwand
aktuelle Sicht auf meine Facebook Pinnwand

Das bedeutet, wenn Sie einen Post aus Ihrer Timeline für andere Augen löschen oder verbergen, verbleibt dieser dennoch bei Facebook gespeichert. Für Sie bleibt er dennoch einsehbar.

Was haben Sie alles bei Facebook gepostet? Denken Sie sich nun auch: „Was habe ich da nur gemacht?“

Im Gegensatz zu meinen „jugendlichen“ Facebook-Posts hielt ich mich bei Fotos jedoch sehr zurück und postete lediglich mal ein neues Profilbild oder Titelbild.

Facebook eignet sich jedoch super, um Sachen zu verkaufen und zu erwerben. Wer hat es nicht schon einmal getan? Neben einer anderen bekannten Anbieterplattform werden in Facebook auf dem Marketplace und in eigens dafür gegründeten Gruppen nicht mehr benötigte Gegenstände angeboten.

So postete auch ich Fotos in diversen Gruppen, damit meine Sachen einen neuen Besitzer finden. Die Fotos sind natürlich noch in dem Datenpaket hinterlegt. Ich fand Bilder eines Glätteisens, von Büchern und Dekorationsgegenständen, die ich anbot und auch erfolgreich verkaufte. Bei manchen Gegenständen weiß ich sicher, dass diese um das Jahr 2012 herum eingestellt wurden. Leider kann man aus dem Datenpaket nicht herauslesen, wann das Foto online ging.

Fazit Fotos und Posts

Ich sah mir meine ehemaligen Beiträge, die nicht mehr „offiziell“ auf Facebook hinterlegt sind an und war wirklich auch über mich überrascht. Welche Daten habe ich in Facebook preisgegeben (z.B. aktueller Gesundheitsstatus, Gefühlslage etc.)!
Kontodaten, Telefonnummern und Adressen gab ich jedoch nie öffentlich bekannt 😉

Facebook vergisst nichts! Daher sollten Sie sich immer bewusst machen, welche Bilder und Informationen Sie in Facebook hochladen oder preisgeben.

Doch lassen Sie uns mal betrachten, wie werberelevant ich für Facebook bin. Es dürfte mittlerweile bekannt sein, dass Facebook Sie als Werbekunde sieht und mit Ihnen bzw. Ihren Daten auch Geld verdienen möchte. Sie werden durch verschiedene Faktoren in eine Zielgruppe eingliedert und fleißig beworben.

Denn wie heißt es so schön: Es gibt nichts umsonst!

2.1.7 Werbung auf Facebook

Facebook unterscheidet bei dem Thema Werbung in drei Kategorien. Folgende Daten sind im Wortlaut so aus den Facebook Bedingungen übernommen.

  • Interessen für Werbung – deine Interessen basierend auf deinen Facebook-Aktivtäten, mit deren Hilfe wir dir relevante Werbung zeigen
  • Werbetreibende, die eine Zielgruppe zu Facebook hinzugefügt haben – diese haben anhand einer hochgeladenen Kontaktliste mit Kontaktdaten, die du mit ihnen oder einem anderen Datenpartner geteilt hast, Werbung schalten und
  • Werbetreibende, mit denen du interagiert hast – Klick auf Werbeanzeigen

Welche Werbung ist für mich nach Einschätzung von Facebook interessant?

Die Liste ist nicht gerade kurz. Hier ist nur ein kurzer Auszug. Zur Erläuterung:

  • Grün bedeutet, dass ich daran Interesse haben,
  • Orange, dass ich nicht genau zuordnen kann, was der Begriff bedeutet und
  • Rot heißt, dass ich in der Vergangenheit mit dem Thema konfrontiert wurde, jedoch kein aktives Interesse mehr daran habe.
Laut Facebook für mich interessanten Werbeinhalte
Laut Facebook für mich interessanten Werbeinhalte

Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass zumindest in diesem Bereich Facebook durch meine Aktivitäten viele Vorschläge bringt, ich mir jedoch bei vielen Dingen sicher bin, dass ich daran kein Interesse daran habe.

Auf welche Werbeanzeigen habe ich geklickt?

Wer kennt es nicht? Man scrollt durch Facebook, entdeckt einen interessanten Post oder Artikel und klickt drauf. Erkennbar ist die Werbeanzeige durch das hellgrau hinterlegte „gesponsert“.

gesponserte Facebook-Werbung in meinem Newsfeed
gesponserte Facebook-Werbung in meinem Newsfeed

Klickt man nun darauf, merkt Facebook sich dies. Nachstehend können Sie einsehen, auf welche Werbeanzeigen oder vorgeschlagenen Artikel ich im April 2019 geklickt habe (wobei es sich hier nur wieder um eine kleine Auswahl handelt).

gesponserte Werbeanzeigen von Facebook, welche von mir angeklickt wurden
gesponserte Werbeanzeigen von Facebook, welche von mir angeklickt wurden

Wie Sie erkennen, beinhalten die meisten geklickten Werbeanzeigen rechtliche und juristische Themen. Ich muss zugeben, dass ich durch Facebook aufgrund der vorgeschlagenen Posts einige Neuigkeiten und Updates im Bereich Datenschutz mitbekomme. Witzig, oder? Und hier präsentiere ich Ihnen den Artikel „Facebook Datenschutz“ und was Facebook über den Einzelnen weiß.

2.1.10 Facebook-Custom-Audience (CA) bzw. hochgeladene Kontaktdaten und daraus resultierende Werbung

Exkurs: Was ist Facebook-Custom-Audience (CA)? Mit einer CA kann man gezielt Personen oder Gruppen von Personen ansprechen, die bestimmte Eigenschafen erfüllen.
Alternative 1: Ein Werbetreibender lädt eine Kundenlisten (mit E-Mail-Adresse!) bei Facebook hoch. Diese Kunden erhalten durch Facebook einen Hash-Wert und können nun mit den Nutzerdatenstamm von Facebook abgeglichen werden. Somit kann einem konkreten Nutzer eine Werbeanzeige des Werbenden eingeblendet werden.
Alternative 2: Über das sogenannte Facebook Pixel werden die Besucher identifiziert, die eine konkrete Webseite besucht haben. Das heißt, Firma Müller bindet den Code des Facebook Pixels auf ihrer Webseite ein und erfasst damit alle Personen, die die Webseite besuchen. Hat der Besucher einen Facebook Account, wird diesem User der Besuch der Webseite direkt zugewiesen.

Später hat der Webseitenbetreiber nun die Möglichkeit exakt die Personen in einer Werbung anzusprechen, die die letzten 100 Tage seine Webseite besucht haben (z.B.).

Doch bevor überhaupt Daten in dieser persönlichen Weise verarbeitet und hochgeladen werden dürfen, benötigt man die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO des Betroffenen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte diese Aussage im Mai 2018.

Wie Sie eine Einwilligung rechtskonform gestalten, teilt die Bayerische Aufsichtsbehörde in Ihrem Ergebnisbericht der Webseitenprüfungen mit.

Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie vorab erteilt wird, d. h. wenn alle Tracking-Skripte blockiert sind, solange bis der Nutzer aktiv zugestimmt hat. Außerdem muss die Einwilligung freiwillig sein und der Nutzer vorab über die Datenverarbeitung informiert werden. Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht berücksichtigt, so ist die Einwilligung rechtswidrig.

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Sicher im Internet – Digitale Dienste im Datenschutz, Ansbach im Februar 2019, Seite 25

Doch lassen Sie uns einen Blick auf meine Liste werfen und an wen ich Daten weitergegeben habe bzw. durch einen Partner.

Auch hier wieder die Aufteilung: Grün bedeutet, ich kenne den Werbetreibenden namentlich bzw. durch „hören-sagen“. Rot heißt, ich kenne den Werbetreibenden nicht und auch nicht namentlich.

bereitgestellte Informationen durch das Facebook Custom Audience
bereitgestellte Informationen durch das Facebook Custom Audience

Interessant, dass viele rote Kästchen hinterlegt sind, oder? Entweder wurde ich konkret durch meine E-Mail-Adresse zu deren Zielgruppe „eingeladen“ oder über eine CustomAudience, die anhand eines Besuchs einer Webseite erstellt wurde.

Wie können Sie sich und Ihre Kontakte davor schützen? Der Schutz funktioniert leider nur bei seriösen Anbietern von Webseiten und Apps. Wer es „richtig“ macht, muss VOR der Erfassung Ihrer Daten um Ihre Einwilligung bitten. Sei es durch eine aktive Einwilligung auf der Webseite (ein einfacher Cookie Hinweis ist nicht ausreichend) oder in einer App durch aktives Setzen eines Hakens (oder ähnlichem).
Bevor Sie eine App herunterladen, überfliegen Sie zumindest die Datenschutzhinweise, vor allem in Bezug auf die Datenweitergabe. Im Google-Play-Store wird auch vor der Installation meist darauf hingewiesen, auf welche Komponenten, die App Zugriff benötigt bzw. möchte.

Die Entscheidung liegt jedoch wieder ganz bei Ihnen, ob Sie der Webseite Zugriff auf Ihre Daten geben oder eine App installieren.

Wie die Facebook-Werbeanzeigen funktionieren hat Facebook in eigenem FAQ bereitgestellt. Hier können auch Einstellungen für die Werbepräferenzen durchgeführt werden.

Anleitung Facebook Datenschutzeinstellung Werbung
Anleitung Facebook Datenschutzeinstellung Werbung

Wie Sie dem Screenshot entnehmen können, habe ich die Einstellung so konfiguriert, dass Daten, die außerhalb oder innerhalb von Facebook gesammelt werden, nicht für die oben beschriebenen Zwecke verwendet werden dürfen.

Gerne können Sie mir in den Kommentaren Ihre Erfahrungen mit Werbung auf Facebook schildern.

Lassen Sie uns zum Schluss noch auf technische Daten eingehen, welche Facebook über mich gesammelt hat.

Technisch hinterlegte Daten

Nicht nur persönliche Daten werden bei Facebook gespeichert, sondern auch technische Daten. Bei diesen Daten sind hauptsächlich IP-Adressen hinterlegt und die Kontoaktivitäten. Unter anderem kann eingesehen werden, ob und wann ein Konto aktiviert und reaktiviert, wann das Passwort zuletzt geändert wurde, den ungefähren Standort durch die IP-Adressen, An- und Abmeldedaten, verwendete IP-Adressen usw.

Es handelt sich so gesehen um meine Protokolldaten. Ich zeige Ihnen, welchen Standort Facebook anhand meiner IP-Adressen bzw. Endgeräte festlegen konnte.

Im nachfolgenden Screenshot wurde mir meine verwendeten IP-Adressen aufgelistet. Der Europäische Gerichtshof urteilte bereits im Jahr 2016, dass IP-Adressen ein personenbezogenes Datum ist und dadurch die Identifizierung des Nutzers möglich ist.

Meine verwendeten und bei Facebook gespeicherten IP-Adressen
Meine verwendeten und bei Facebook gespeicherten IP-Adressen

Im nachstehenden Screenshot erkennen Sie, welcher Standort auf meinen Endgeräten durch die IP-Adresse ausfindig gemacht wurde, welchen Browser ich verwende und welches Cookie gesetzt wurde. Der Standort ist jedoch hier nicht korrekt, da ich an diesem Tag in unserem Büro in Regen war.

Facebook Datenschutz: von Facebook zugeordnete Standorte der Endgeräte
von Facebook zugeordnete Standorte der Endgeräte

In meinem Datenpaket von Facebook gibt es noch einige weitere Datensätze, auf die ich hier jedoch nicht mehr eingehen werde:

  • Suchverlauf in Facebook (Namen, Seiten)
  • Freunde / entfernte Freunde
  • Veranstaltungen (Zu- und Absagen)
  • Versandte Dateien über Facebook
  • Seiten, die mit einem „Gefällt mir“ versehen sind
  • Kommentierungen von Gruppenposts
  • Likes und Reaktionen auf Posts
  • blockierte Werbeanzeigen
  • ….

Wie Sie erkennen können, hat Facebook einige Informationen über mich gespeichert. Ich war teilweise wirklich überrascht, was ich herausfinden konnte.

Die Datensätze bei Facebook haben deutlich gezeigt: das Internet vergisst nichts!

Facebook Datenschutz: Wie komme ich an meine gespeicherten Daten?

Damit Sie auch Ihre Daten bei Facebook abrufen können, habe ich Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt.

Mit dieser Anleitung kommen Sie zielsicher an Ihre Facebook-Daten.

Gerne können wir in den Kommentaren Ihre Datensammlung von Facebook analysieren.

Optimierung der Einstellungen beim Facebook Datenschutz

Letztendlich möchte ich Ihnen noch einige Tipps und Hilfestellungen auf den Weg geben, wie Sie Ihren persönlichen Facebook-Datenschutz einrichten können.

Wenn Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, klicken Sie in der rechten oberen Ecke auf den nach unten zeigenden Pfeil. Klicken Sie danach auf den Reiter „Einstellungen“.

Facebook Datenschutz: Anleitung zu Facebook Datenschutz Einstellungen Schritt 1
Anleitung zu Facebook Datenschutz Einstellungen Schritt 1

Es öffnet sich ein Menü mit verschiedenen Punkten. Nachfolgende Bilddarstellung zeigt an, welche Einstellungen in Bezug auf Facebook-Datenschutz vorgenommen werden können:

Anleitung zu Facebook Datenschutz Einstellungen Schritt 2
Anleitung zu Facebook Datenschutz Einstellungen Schritt 2

Kurz zusammengefasst für die Datenschutzeinstellungen möchte ich Ihnen folgendes ans Herz legen:

  • Teilen Sie Profilinhalte, Fotos und Posts nur mit Ihren Freunden
  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfrage von unbekannten Dritten an
  • Deaktivieren Sie den Standortverlauf
  • Untersagen Sie Facebook, Sie auf Fotos und Videos erkennen zu dürfen
  • Sie können Ihre Telefonnummer bei Facebook zur Authentifizierung hinterlegen – wägen Sie jedoch zuvor ab, ob Sie dies wirklich möchten. PS: Ich nutze diese Funktion nicht
  • Loggen Sie sich auf Webseiten oder in Apps nicht mit Ihrem Facebook-Account ein, sondern nutzen Sie jeweils einen eigenen Zugang!
  • Vermeiden Sie es Zahlungsabwicklungen über Facebook zu tätigen
  • Wägen Sie gut ab, welche Daten Sie genau in sozialen Medien preisgeben
  • Vermeiden Sie die Facebook-App und Messenger-App

Zum Schluss möchte ich noch unseren Slogan erwähnen, der zu diesem Artikel besser den je passt: „Du bist der Beschützer deiner Daten!“

Ich freue mich auf eine rege Diskussion!

Diesen Beitrag teilen